Antworten auf die gängigsten Fragen
von Ulrich Cimolino, Düsseldorf
Wonach richtet sich die Fahrzeugausstattung bzw. –anzahl einer Feuerwehr?
Die Fahrzeugausstattung sollte sich sowohl in der Anzahl wie auch der „Qualität“ (Größe, Ausrüstung) nach den Erfordernissen richten.
Als Grundlagen existieren dazu teilweise Empfehlungen bzw. Vorgaben der Länder (Stärkeerlasse, Ausstattungsrichtlinien) bzw. es lassen sich Hinweise aus Empfehlungen (Schutzziel der AGBF) entnehmen.
Letztlich muß jede Gemeinde in geeigneter Weise den Brandschutz, die technische Hilfeleistung (und ggf. auch den Rettungsdienst) sowie einen Teil des Katastrophenschutzes sicherstellen.
Man kann und muß dabei aber auch die Möglichkeiten der Umgebung (Feuerwehren, Hilfsorganisationen, THW) mit berücksichtigen und sowohl in die Schutzzielbetrachtung wie aus der daraus folgenden Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) mit einbeziehen.
Wie „groß“ muß ein Feuerwehrfahrzeug sein?
Das ist pauschal nicht so einfach zu beantworten, da es zunächst und v.a. von den zu bekämpfenden Risiken (Schutzziel) abhängt.
In kleinen Gemeinden bzw. Ortsteilen kann auch ein TSA bzw. TSF angemessen sein, wenn nur unterstützende Tätigkeiten (Wasserförderung) vorgesehen sind.
Für die Einleitung eines wirksamen Erstangriffs in der Brandbekämpfung ist aber in jedem Fall ein Fahrzeug mit mindestens 4 Pressluftatmern notwendig, dies ist i.d.R. dann ein TSF-W. Soll der Erstangriff vom Tank eingeleitet werden können, muß dieser nach gängiger Fachmeinung eine Größe von mindestens 1000 l haben.
Je nach weiteren Aufgaben (z.B. Wasserförderung über lange Wegestrecken oder Technische Hilfeleistung) führt dies dann zum LF 10/6 (mit Schläuchen und TS ODER mit einem THL-Satz), ggf. mit dem nach Norm zulässigen 1000 l Tank.
Das LF 16/12 bzw. HLF 20/16 bietet dagegen für fast jedes Einsatzszenario erste Einsatzmöglichkeiten und ist daher z.B. in Verbindung mit einem Sprungpolster und der dreiteiligen Schiebleiter v.a. in städtischen Strukturen mit verschiedenen Risiken das angemessene Fahrzeug für den Erstangriff.
Welche Rahmenbedingungen gelten noch für die Ausstattung von bzw. mit Fahrzeugen?
Die Norm gibt nur eine Mindestausstattung vor.
Im Rahmen der Gewichts- und Platzreserve ist eine Zusatzbeladung jederzeit möglich.
Denken Sie immer daran, daß auch hier nicht einfach „wild“ beschafft wird, oder nach dem Motto „mehr als der Nachbar“, sondern zunächst ein Schutzziel bzw. Einsatzszenario zugrunde gelegt werden muß.
Die Taktik (bzw. deren Anforderungen) bestimmt die Technik, nicht umgekehrt.
Jede beschaffte Technik muß auch an allen in Frage kommenden Bedienern geschult werden können.
Was bedeutet z.B. die Ausstattung mit einem Satz hydraulische Rettungsgeräte für die weitere Ausrüstung eines Fahrzeugs?
Wird ein – i.d.R. hydraulischer – THL-Satz verlastet, so MUSS auf dem GLEICHEN Fahrzeug ausserdem mindestens mitgeführt werden, um diesen THL-Satz überhaupt sicher einsetzen zu können:
- Abstützmaterial für mindestens einen PKW (z.B. Stufenklötze, Klotzmaterial, Keile)
- Werkzeug und Material für Glasmanagement (Scheibensprenger, Klebebänder/-folie, Abzieher, Decken/Gitterfolie, vgl. Koffer der Feuerwehr Herrstein, www.feuerwehr-herrstein.de)
- Material zum Schutz des Patienten (Decken, Gitterfolie, Abdeckplatten Modell Herrstein, s.o.)
- Material zum Kantenschutz (Decken, alte Schläuche, „Spezialmaterial“ der Firmen)
- Halligan, Nageleisen, Brechstange, Kuhfuß o.ä.
- Verkehrssicherungsmaterial (mind. Warnblitzlampen, Pylone, ggf. Triopane)
- Beleuchtungsgerät
- Kabelmaterial
- Stromerzeuger
=> LF 10/6-TH
Soll das Fahrzeug auch in der „größeren“ THL eingesetzt werden, so muß u.a. ergänzt werden:
- Mind. 2 verschiedene Längen Rettungszylinder
- Längere Balken (z.B. 1,5 m) zum Abstützen
- Kanalspindeln und Deckenstützen (zum Abstützen auch in Schräglagen)
- Trennschleifer
- Säbelsäge
- Hebekissen
=> LF 16/12 bzw. HLF 20/16
Soll das Fahrzeug gar wie ein RW eingesetzt werden (vgl. die Diskussion um den „Ersatz“ von RW mittels seilwindenbestückter „H“(T)LFs), dann zusätzlich:
- Rettungsplattform
- Schwerer Satz THL-Werkzeug (statt „normaler“ Ausstattung)
- Anschlagmittel (Schäkel, Drahtseile, Endlosschlingen)
- Greifzug (mindestens dann, wenn eine Seilwinde eingebaut wird, weil man ja sonst den notwendigen Gegenzug nicht herstellen kann)
- Umlenkrolle
- Unterbau- und Sicherungsmaterial mindestens für einen LKW (mehr Holz, harte Abstützungen, Ratschengurte)
- Spezieller Trennschleifer (z.B. Wimutec o.ä.)
- Motortrennschleifer
- Rettungssäge
- Ggf. Brennschneidgerät, bzw. Plasmaschneider o.ä.
- Ggf. Schwerlastheber
Ungelöst bleibt dann aber immer noch der Bahnunfall (jemand/etwas UNTER einer Bahn)…
Das größte Manko vieler „H“LFs bzw. Fahrzeuge mit THL-Ausstattung ist die oft mangelnde Ausstattung mit Sicherungsgeräten (verschiedenes Unterbaumaterial) und „Zubehör“ (und das ist mehr als der Kettensatz zum Spreizer).
Zur THL gehört eben deutlich mehr, als nur den Spreizer in die Türe zu donnern…
Cimolino
Literatur:
Cimolino, Ulrich (Hrsg.): THL bei LKW-Unfällen, ecomed, Landsberg, 2003
Südmersen, Jan (Hrsg.): THL bei PKW-Unfällen, ecomed, Landsberg 2002